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VG Würzburg: Anerkennung der Covid-19-Infektion eines Bürgermeisters als Dienstunfall, kein Dienstunfall nach Art. 46 Abs. 1 BayBeamtVG aufgrund fehlender zeitlicher Bestimmbarkeit der Ansteckung, keine Anerkennung als Berufserkrankung nach Art. 46 Abs. 3 BeamtVG, keine besondere erhöhte Ansteckungsgefahr
Urteil vom 10.12.2024 – W 1 K 24.1663